Waren Sie auf Ihrer letzten Reise von einer Flugverspätung betroffen? Je nach Flugstrecke, Wartezeit und Grund für die Verspätung können Sie hierfür eine Entschädigung einfordern. Wir erklären, wie viel Geld Ihnen bei Flugverspätungen zusteht und wie Sie die Entschädigung am einfachsten bekommen.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie eine Flugverspätung von bis zu drei Stunden tolerieren. Hierbei spielt die Länge Ihres Fluges keine Rolle. Spannend wird es für Ihren Geldbeutel erst bei größeren Verspätungen.
Ob Sie nach einer Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung laut Fluggastrechteverordnung haben, hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehören:
Wenn alle drei Punkte zutreffen, dann steht Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu. Zusätzlich können Ansprüche auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Unterbringung und Telefonate) geltend gemacht werden.
Welche Entschädigungssumme Sie bekommen sollten, können Sie anhand Ihrer Flugstrecke leicht ermitteln. Für mindestens 3-stündige Verspätungen auf Kurzstreckenflügen bis 1.500 km fallen in der Regel 250 € an, bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es 400 € und auf Langstreckenflügen bekommen Sie 600 € Entschädigung.
Es müssen jedoch auch die übrigen Voraussetzungen für eine Entschädigung (Startflughafen bzw. Landeflughafen und Beeinflussbarkeit des Verspätungsgrundes durch die Airline) erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf das Geld haben.
Bei einer Flugverspätung zwischen 2 und 3 Stunden haben Sie das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke für die Wartezeit.
Bei einer durch die Verspätung erzwungenen Übernachtung gehört neben den Betreuungsleistungen wie Essen, Getränken und Gratis-Telefonaten auch eine kostenlose Unterbringung in einem Hotel inklusive Transfer zur Entschädigung, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine Umbuchung. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die Umbuchung Ihres Fluges.
Einige Beispiele für Flugverspätungen und die jeweiligen Entschädigungsansprüche:
Flug | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
Berlin → München (<1.500 km) | 3,5 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers | 250 € |
Berlin → Ibiza (1.500 - 3.500 km) | 5 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers | 400 € |
Berlin → New York City (> 3.500 km) | 4 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers | 600 € |
Berlin → New York City | 2 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers | Nur Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und Gratis-Telefonate (unter 3 Stunden Verspätung) |
Berlin → Ibiza | 4 Stunden aufgrund eines Unwetters | keine (höhere Gewalt) |
Berlin → München | 18 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers | 250 € oder Umbuchungserstattung, Betreuungsleistungen wie Übernachtung (nicht bei Umbuchung), Essen, Getränke und Gratis-Telefonate |
Der Reise-Informationsservice Flightright ermöglicht Ihnen eine sofortige Prüfung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen.
In der Theorie muss die Fluggesellschaft sich in Eigeninitiative um Ausgleichszahlungen sowie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen und (falls nötig) Hotelunterbringungen für Fluggäste kümmern, die von einer Flugverspätung betroffen sind.
In der Praxis wird dieser Pflicht eher selten ohne Zutun des Passagiers nachgekommen und Sie müssen sich als Fluggast selbst um die Durchsetzung Ihrer Rechte bemühen. Wenn Sie mit längerer Wartezeit am Flughafen gestrandet sind, fordern Sie zunächst Ihre Fluggesellschaft zur Pflichterfüllung auf.
Sollten Sie vom Personal eine Absage oder gar keine Antwort bekommen, dann können Sie sich selbst um Verpflegung und (falls nötig) ein Hotelzimmer kümmern und dies der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Heben Sie hierfür alle Belege auf.
Nachdem Sie die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung ermittelt haben, können Sie ein Schreiben an Ihre Airline verfassen, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung einfordern. Das Schreiben sollte im Betreff die EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) erwähnen und folgendes enthalten:
Sie können im Schreiben folgende Leistungen einfordern:
Da es keine offizielle Verordnung zur Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen gibt, wurde in Deutschland per Gerichtsentscheid eine Verjährungszeit von drei Jahren zum Jahresende als Maßstab gesetzt. Einige Länder wie z. B. Frankreich und Spanien haben längere Fristen von bis zu 5 Jahren.
Sollte Ihre Airline sich weigern, die Ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen und Erstattungen zu leisten, dann können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) wenden.