Flugverspätung: Entschädigung und Rechte

Waren Sie auf Ihrer letzten Reise von einer Flugverspätung betroffen? Je nach Flugstrecke, Wartezeit und Grund für die Verspätung können Sie hierfür eine Entschädigung einfordern. Wir erklären, wie viel Geld Ihnen bei Flugverspätungen zusteht und wie Sie die Entschädigung am einfachsten bekommen.

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Wie viel Verspätung muss ich beim Fliegen tolerieren?

Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie eine Flugverspätung von bis zu drei Stunden tolerieren. Hierbei spielt die Länge Ihres Fluges keine Rolle. Spannend wird es für Ihren Geldbeutel erst bei größeren Verspätungen.

Flug verspätet: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ob Sie nach einer Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung laut Fluggastrechteverordnung haben, hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Ihr Flug muss innerhalb der EU gestartet sein (Oder auch in der EU gelandet — Die Airline muss in diesem Fall außerdem ihren Sitz innerhalb der EU haben).
  • Der Grund für die Verspätung muss seitens der Airline beeinflussbar gewesen sein (Bei Unwettern, Katastrophen und anderen Formen höherer Gewalt bekommen Sie wahrscheinlich kein Geld zurück).
  • Ihr Flug muss mehr als drei Stunden verspätet am Ziel angekommen sein.

Wenn alle drei Punkte zutreffen, dann steht Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu. Zusätzlich können Ansprüche auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Unterbringung und Telefonate) geltend gemacht werden.

Wieviel Geld bekomme ich bei einer Flugverspätung?

Welche Entschädigungssumme Sie bekommen sollten, können Sie anhand Ihrer Flugstrecke leicht ermitteln. Für mindestens 3-stündige Verspätungen auf Kurzstreckenflügen bis 1.500 km fallen in der Regel 250 € an, bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es 400 € und auf Langstreckenflügen bekommen Sie 600 € Entschädigung.

Entschädigungen bei Flugverspätungen


Es müssen jedoch auch die übrigen Voraussetzungen für eine Entschädigung (Startflughafen bzw. Landeflughafen und Beeinflussbarkeit des Verspätungsgrundes durch die Airline) erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf das Geld haben.

Tipp:

Bei einer Flugverspätung zwischen 2 und 3 Stunden haben Sie das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke für die Wartezeit.

Bei einer durch die Verspätung erzwungenen Übernachtung gehört neben den Betreuungsleistungen wie Essen, Getränken und Gratis-Telefonaten auch eine kostenlose Unterbringung in einem Hotel inklusive Transfer zur Entschädigung, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine Umbuchung. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die Umbuchung Ihres Fluges.

Flugverspätung Entschädigung Tabelle

Einige Beispiele für Flugverspätungen und die jeweiligen Entschädigungsansprüche:

Flug Verspätung Entschädigung
Berlin → München (<1.500 km) 3,5 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers 250 €
Berlin → Ibiza (1.500 - 3.500 km) 5 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers 400 €
Berlin → New York City (> 3.500 km) 4 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers 600 €
Berlin → New York City 2 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers Nur Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und Gratis-Telefonate (unter 3 Stunden Verspätung)
Berlin → Ibiza 4 Stunden aufgrund eines Unwetters keine (höhere Gewalt)
Berlin → München 18 Stunden aufgrund eines technischen Fehlers 250 € oder Umbuchungserstattung, Betreuungsleistungen wie Übernachtung (nicht bei Umbuchung), Essen, Getränke und Gratis-Telefonate

Unsere Empfehlung: Entschädigung bei Flugverspätung prüfen lassen

Der Reise-Informationsservice Flightright ermöglicht Ihnen eine sofortige Prüfung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen.

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Flug verspätet: Wie bekomme ich meine Entschädigung?

In der Theorie muss die Fluggesellschaft sich in Eigeninitiative um Ausgleichszahlungen sowie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen und (falls nötig) Hotelunterbringungen für Fluggäste kümmern, die von einer Flugverspätung betroffen sind.

In der Praxis wird dieser Pflicht eher selten ohne Zutun des Passagiers nachgekommen und Sie müssen sich als Fluggast selbst um die Durchsetzung Ihrer Rechte bemühen. Wenn Sie mit längerer Wartezeit am Flughafen gestrandet sind, fordern Sie zunächst Ihre Fluggesellschaft zur Pflichterfüllung auf.

Sollten Sie vom Personal eine Absage oder gar keine Antwort bekommen, dann können Sie sich selbst um Verpflegung und (falls nötig) ein Hotelzimmer kümmern und dies der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Heben Sie hierfür alle Belege auf.

Flugentschädigung einfordern: So geht’s

Nachdem Sie die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung ermittelt haben, können Sie ein Schreiben an Ihre Airline verfassen, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung einfordern. Das Schreiben sollte im Betreff die EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) erwähnen und folgendes enthalten:

  • Flugnummer
  • Fluggast
  • Datum des Abflugs
  • Abflugort
  • Zielort
  • Planmäßige Abflugzeit
  • Planmäßige Ankunftszeit
  • Tatsächliche Ankunftszeit
  • Flugstrecke in km
  • Umfang der Verspätung in Stunden
  • Forderung der Ausgleichsleistungen und Erstattungen
  • Kontodaten für die Überweisung

Sie können im Schreiben folgende Leistungen einfordern:

  1. Ausgleichsleistung zwischen 250 € und 600 € (nach Art. 6, 7 EG-Verordnung Nr. 261/2004)
  2. Bei einer Verspätung ab 5 Stunden: Rückerstattung des Ticketpreises (nach Art. 6, 8 EG-Verordnung Nr. 261/2004)
  3. Erstattung von Ersatzflügen, falls der ursprünglich gebuchte Flug für Sie aufgrund der Verspätung unzumutbar geworden ist
  4. Sonstige Kosten wie Mahlzeiten, Getränke, Hotel

Wie lange habe ich Anspruch auf eine Flugverspätungsentschädigung?

Da es keine offizielle Verordnung zur Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen gibt, wurde in Deutschland per Gerichtsentscheid eine Verjährungszeit von drei Jahren zum Jahresende als Maßstab gesetzt. Einige Länder wie z. B. Frankreich und Spanien haben längere Fristen von bis zu 5 Jahren.

Fluggesellschaft zahlt nicht: Was tun?

Sollte Ihre Airline sich weigern, die Ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen und Erstattungen zu leisten, dann können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) wenden.

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