Häufige Fragen

Häufige Fragen

Der ESTA Antrag für die Einreise in die USA ist umfangreich und wirft einige Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten ESTA Fragen!

ESTA

Die offizielle Einreisegenehmigung für die USA!

Muss der ESTA Antrag ausgedruckt werden?

Es ist keine Pflicht, den ESTA Antrag auszudrucken und bei der Einreise in die USA bei sich zu führen und doch würden wir es empfehlen. Es kann in den folgenden Situationen hilfreich sein, eine ausgedruckte Version der ESTA Reisegenehmigung bei sich zu haben: 

  • Sollte Ihnen bei der Beantragung des ESTA ein Fehler unterlaufen sein, ist es einfacher, diesen auf dem Ausdruck ausfindig zu machen, als sich umständlich auf der offiziellen Webseite der U.S. Customs and Border Protection einzuloggen und das Formular online zu prüfen.
  • Grundsätzlich verfügen alle Luftfahrtgesellschaften über die nötige Software, um Ihre ESTA auch elektronisch überprüfen zu können. Im Falle eines technischen Problems wären Sie jedoch mit einem Ausdruck Ihrer Genehmigung auf der sicheren Seite
  • Der Ausdruck des ESTA Antrags kann Ihnen auch helfen, die Fragen der Grenzbeamten zu beantworten, denn Sie sollten bei der Befragung immer die gleichen Antworten geben, wie sie auch im Formular gespeichert sind

Sollten Sie Ihre ESTA über die USA-Experten auf der Webseite esta-online.org beantragen, senden wir Ihnen Ihre Reisegenehmigung umgehend per E-Mail zu. Außerdem können Sie sie jederzeit online in Ihrem Kundenkonto abrufen, erneut drucken und für Ihre Reise in die USA mitnehmen.

Gründe für eine ESTA Ablehnung

Die Gründe für eine ESTA Ablehnung sind vielfältig. In den meisten Fällen liegt es daran, dass die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise mit dem Visa Waiver Program nicht vorliegen. Es lassen sich jedoch grundsätzlich zwei Ursachen festhalten:

1. ESTA Ablehnung aufgrund von fehlerhaften Angaben

Im Eifer des Gefechts kommt es schnell mal zu einem Tippfehler. Überprüfen Sie in Ihrem ESTA Antrag nach der Ablehnung deshalb noch einmal genau, ob alle Daten korrekt sind oder ob Ihnen möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist. 


2. ESTA Ablehnung trotz korrekter Angaben

Sie haben Ihren Antrag noch einmal überprüft und können keinen Fehler in Ihren Angaben finden, aber die ESTA Genehmigung wurde trotzdem nicht erteilt? Hierfür kann es mehrere Gründe geben:

  • Sie haben den gleichen Namen wie eine Person, die bei den US-Behörden bereits auffällig geworden ist.
  • Sie besitzen eine zweite Staatsbürgerschaft aus dem Iran, dem Irak, aus Kuba, aus Syrien, aus dem Sudan oder aus Nordkorea.
  • Sie haben eine der ESTA-Sicherheitsfragen mit „Ja" beantwortet.
  • Ihnen wurde in der Vergangenheit bereits eine ESTA oder ein Visumantrag nicht genehmigt.
  • Sie sind in der Vergangenheit länger in den USA geblieben als Ihre ESTA oder Visum erlaubt hat.
  • Sie besitzen eine US Green Card und können somit uneingeschränkt in die USA reisen — auch ohne ESTA.

Die US-Behörden werden Ihnen nicht mitteilen, warum Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde. Sie erhalten lediglich eine Statusmeldung, die Sie darauf hinweist, dass Ihnen die Reisegenehmigung nicht erteilt wurde.

Ich habe zwei Nationalitäten – was nun?

Sollten Sie über zwei Nationalitäten verfügen, müssen unbedingt auch beide im ESTA Antrag angegeben werden, auch wenn Sie nur über einen Pass verfügen. Sollten Sie eine Nationalität verschweigen, riskieren Sie, dass Ihre ESTA abgelehnt wird.

Was bedeutet eine Vorstrafe für den ESTA-Antrag?

Ob Sie trotz Vorstrafe eine ESTA Genehmigung erhalten, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierbei ist es äußerst wichtig, wahrheitsgemäße Angaben im ESTA-Antrag zu machen und alle Verurteilungen von vornherein zu nennen.

Die Entscheidung, ob der ESTA-Antrag abgelehnt oder bewilligt wird, ist vor allem abhängig vom Grund der Verurteilung. Handelt es sich z. B. nur um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch noch mehrere Jahre zurückliegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine ESTA-Genehmigung erhalten. Als Schwerverbrecher und Wiederholungstäter werden Sie hingegen sehr wahrscheinlich aus dem Visa Waiver Program ausgeschlossen.

Wo finde ich die Nationale Identitätsnummer?

Bei der Nationalen Identitätsnummer handelt es sich um eine Seriennummer, die während des ESTA-Antrags abgefragt wird, aber über die nicht jeder Antragsteller verfügt.

In einigen Ländern wie z. B. Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine nationale Identifikationsnummer, weshalb beim Ausfüllen Ihres ESTA Antrags die Seriennummer Ihres Personalausweises verwendet wird. Diese finden Sie sowohl im maschinenlesbaren Teil Ihres Ausweisdokuments als auch oben rechts auf der Vorderseite.

Bild von Personalausweis für Nationale Identifikationsnummer

 

Auch wenn es sich dabei um keine Pflichtangabe im ESTA Antrag handelt und man notfalls auch „UNKNOWN" eintragen könnte, so empfehlen wir doch den Eintrag der Reisepassnummer.

Was ist ein Overstay?

Wenn Sie länger in den USA bleiben als Ihre Aufenthalts- oder Reisegenehmigung es erlaubt, wird das als Overstay bezeichnet. Solch ein Verhalten kann ernsthafte Konsequenzen für spätere Einreisen in die Vereinigten Staaten nach sich ziehen.

Wie lange dauert das ESTA Verfahren?

Die Bearbeitung eines ESTA Antrags für die Einreise in die USA kann bis zu 72 Stunden dauern. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre ESTA bereits 6 - 8 Wochen vor Ihrer USA Reise zu beantragen, damit Sie im Falle einer Ablehnung noch genügend Zeit haben, auf ein US-Visum auszuweichen.

Welche Länder gehören zum VWP (Visa Waiver Program)?

Staatsbürger der folgenden Länder können eine ESTA beantragen:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Singapur, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn.

Verkürzte ESTA-Gültigkeit für Reisende aus Brunei und Ungarn

Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für Reisende aus Brunei und Ungarn wurde im Jahr 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Ungarische Reisende dürfen außerdem pro ESTA nur noch einmal in die USA einreisen und benötigen für das ESTA-Verfahren eine ungarische Geburtsurkunde.

Kann ESTA widerrufen werden?

Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass die US-Behörden eine bereits erteilte ESTA-Genehmigung schon vor Ablauf der zweijährigen Gültigkeit widerrufen. Die Gründe dafür können z. B. im Verhalten des Reisenden (wie Einreisen in als „riskant” eingestufte Länder, Verletzungen der US-Einwanderungsgesetze oder illegales Arbeiten in den USA), Namensgleichheit mit einem gesuchten Verbrecher, Verlustmeldung des Reisepasses oder schlichtweg technischen Schwierigkeiten aufseiten der US-Behörden liegen.

Seitens des Antragstellers kann eine ESTA jedoch nicht widerrufen werden, sondern muss immer neu beantragt werden, wenn sich an den persönlichen Daten oder Reisepassdaten etwas geändert hat. In einer bestehenden ESTA kann nachträglich nur die E-Mail-Adresse und die angegebene Adresse in den USA geändert werden. Eine ESTA Genehmigung ist grundsätzlich zwei Jahre gültig.

Wie oft muss ich ESTA beantragen?

ESTA muss grundsätzlich nur alle zwei Jahre neu beantragt werden, es sei denn, Ihr Reisepass läuft vorher ab oder Sie beantragen Ihre ESTA mit einem Reisepass aus Brunei oder Ungarn (in diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung nur ein Jahr lang gültig). Sie dürfen mit Ihrer ESTA innerhalb des Gültigkeitszeitraums beliebig oft für maximal 90 Tage am Stück visumfrei in die USA einreisen!

Brauche ich eine ESTA für meine Karibik-Kreuzfahrt?

Ja, Sie benötigen für Ihre Karibik-Kreuzfahrt eine gültige ESTA, falls diese von einem amerikanischen Hafen startet beziehungsweise Ihr Flug in den USA zwischenlandet.

Ich fliege mit einem Privatjet in die USA- brauche ich eine ESTA?

Um sich für die visumfreie Einreise mit ESTA zu qualifizieren, müssen Sie mit einem Transportunternehmen reisen, das vertraglich an das Visa Waiver Program gebunden ist. Dies ist bei fast allen Flug- und Schifffahrtsgesellschaften den Fall.

Reisen Sie jedoch z. B. mit einem Privatflugzeug oder einem privaten Schiff in die USA, so ist das Nutzen einer ESTA nicht möglich und Sie benötigen zwingend ein US-Visum.

ESTA und Datenschutz

Ihre Daten sind bei esta-online.org selbstverständlich sicher und werden mit moderner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an die US-Behörden übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung unterliegen Ihre Daten den Gesetzen und Regularien der USA, wie beispielsweise dem Federal Information Security Management Act.

Wie lange werden Ihre Daten von den US-Behörden gespeichert?

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) darf Ihre Daten maximal bis zu einem Jahr nach Ablauf der ESTA Gültigkeit intern speichern. Danach werden alle Informationen für weitere 12 Jahre archiviert. Sie sind dann bei neuen Visa-oder ESTA-Beantragungen nicht mehr aufrufbar und dürfen lediglich nach spezieller Autorisierung für Zwecke der Strafverfolgung, der nationalen Sicherheit oder für Ermittlungszwecke eingesehen werden.

Werden Ihre Daten an andere Instanzen weitergegeben?

esta-online.org gibt Ihre Daten ausschließlich ans DHS im Rahmen der ESTA Beantragung und niemals an andere Dritte weiter. Das Department of Homeland Security behält sich allerdings vor, für die Dauer der internen Speicherung Informationen an weitere Behörden und Organisationen weiterzugeben, insbesondere für die Strafverfolgung oder die Bearbeitung von Visumanträgen.

Flug- und Schifffahrtsgesellschaften erhalten in der Regel keinerlei Zugriff auf Informationen aus Ihrem ESTA Antrag. Sie können lediglich im Rahmen des Advance Passenger Information Systems, kurz APIS, auf den Status eines ESTA Antrages zugreifen.

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