Der am 18.03.2025 aktualisierte Reisehinweis des Auswärtigen Amts sorgt momentan für rege Diskussionen, insbesondere innerhalb der LGBTQ+-Community und bei jenen, die in naher Zukunft in die USA reisen möchten. Der Hinweis stellt klar, dass künftig nur noch die Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ im ESTA- oder Visumsantrag akzeptiert werden. Maßgebend ist hierbei das Geschlecht, das zum Zeitpunkt der Geburt festgelegt wurde. Für Personen, die den Eintrag „X“ im Pass tragen oder deren jetzige Geschlechtszuordnung von ihrem Geburtsgeschlecht abweicht, bedeutet dies erhebliche Komplikationen bei der Einreise.
Nach dem erneuten Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2025 wurden in kürzester Zeit mehrere Dekrete und Verordnungen im Sinne einer binären Geschlechtsdefinition reaktiviert oder neu beschlossen. Das Auswärtige Amt reagierte darauf mit einer Anpassung seiner Hinweise, um deutsche Staatsbürger frühzeitig über mögliche Einreiseprobleme zu informieren. Gerade für Personen, die nicht ins binäre Geschlechterschema fallen, sind solche Informationen essenziell, um bösen Überraschungen an der US-Grenze vorzubeugen.
Der Kern des Reisehinweises besagt, dass beim ESTA-Antrag oder der Beantragung eines Visums die Geschlechterangabe mit „männlich“ oder „weiblich“ ausgefüllt werden muss. Wurde beispielsweise in Deutschland eine Personenstandsänderung vorgenommen und die Person hat jetzt „divers“ oder „X“ im Ausweis, kollidiert dies mit den Anforderungen der US-Behörden.
In den meisten US-Einreisedokumenten finden sich nach wie vor nur zwei Auswahlmöglichkeiten zur Geschlechtsangabe. Zwar gab es zwischen 2021 und 2024 Versuche, in Einzelfällen eine dritte Option einzuführen, doch seit Trumps Wiederantritt ist dies weitgehend zurückgenommen worden. Entsprechend müssen Reisende ein Geschlecht angeben, das womöglich nicht ihrer gelebten Identität entspricht.
Der kritische Punkt: Es gilt das Geschlecht, das in der ursprünglichen Geburtsurkunde steht. Falls der deutsche Reisepass eine andere Geschlechtsangabe ausweist, sind die US-Behörden unter der gegenwärtigen Politik Trumps skeptisch. Ohne vorherige Rücksprache mit der US-Botschaft oder einer anderen zuständigen Behörde riskieren Betroffene, an der Grenze zurückgewiesen zu werden.
Seit 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit, den Eintrag „divers“ oder „X“ im Ausweis oder Pass zu erhalten. Diese Errungenschaft, die hierzulande als Schritt in Richtung Geschlechtervielfalt gefeiert wurde, wird in den USA jedoch nicht mehr anerkannt. Wer also diesen Eintrag im Pass trägt, muss sich unweigerlich auf Mehrarbeit bei der Reiseplanung einstellen.
Donald Trump hatte bereits während seiner ersten Amtszeit (2017–2021) eine Executive Order unterzeichnet, die die Geschlechtsidentität stark an die bei Geburt festgelegten biologischen Merkmale koppelte. Diese Order war von der Regierung Biden zeitweise aufgeweicht worden. Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus am 20.01.2025 wird sie jedoch in verschärfter Form wieder umgesetzt.
Der Kern der Anordnung definiert das Geschlecht einzig und allein anhand genetischer oder biologischer Faktoren zum Zeitpunkt der Geburt. Ziel war es, eine einheitliche Linie für alle Bundesbehörden zu schaffen, die sich mit Geschlechtseinträgen befassen – sei es im Gesundheits-, Militär- oder Einwanderungsbereich.
Für Grenzbeamte bedeutet das, dass sie nun verpflichtet sind, Dokumente und Angaben streng nach dem Geburtsgeschlecht zu überprüfen. Dadurch kann es zu unangenehmen Situationen kommen, wenn der*die Reisende optisch oder offiziell (in ausländischen Dokumenten) ein anderes Geschlecht angibt, als es in der US-Datenbank vermerkt ist. Das schürt Unsicherheit und kann zu langen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Trumps Rückkehr an die Macht bestätigt eine Wählerschaft, die sich konservative Werte wünscht. Viele Unterstützer*innen halten an der binären Geschlechterordnung fest und sehen es als „Rückkehr zu traditionellen Normen“, die ihrer Ansicht nach in den letzten Jahren untergraben wurden. Entsprechend war zu erwarten, dass Trump sich diesem Thema sofort nach seiner Amtseinführung erneut widmen würde.
Für Trans- und nicht-binäre Menschen stellen die neuen (bzw. wiederaufgenommenen) Regelungen eine deutliche Verschlechterung dar. Wer in Deutschland bereits einen langwierigen Prozess hinter sich hat, um die eigene Geschlechtsidentität anpassen zu lassen, sieht sich in den USA plötzlich mit restriktiven Vorgaben konfrontiert.
Wenn man auf offiziellen Dokumenten in Deutschland bereits als „weiblich“ eingetragen ist – obwohl man bei Geburt als männlich eingestuft wurde – kann dies bei der US-Einreise zu Konflikten führen. Die US-Behörden achten peinlich genau darauf, dass der Geburtsstatus mit den Einträgen zusammenpasst. Trans-Personen müssen deshalb oftmals beweisen, dass sie in ihren Unterlagen „korrekt“ vermerkt sind, was die Einreiseprozedur unverhältnismäßig in die Länge zieht.
Eine erneute Konfrontation mit dem Geburtsgeschlecht kann für Trans-Personen ein massives Identitätsproblem darstellen. Viele erleben dies als Zurückweisung ihrer Identität oder sogar als Form von staatlicher Diskriminierung. Besonders belastend ist die Unsicherheit, wie einzelne Grenzbeamte reagieren – ob sie informiert, verständnisvoll oder eher ablehnend sind.
Juristisch gesehen ist die Lage in den USA komplex: In einigen Bundesstaaten gibt es durchaus Ansätze für mehr Offenheit gegenüber unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten. Aber auf Bundesebene, insbesondere bei Einreise- und Sicherheitsbehörden, herrscht Trumps Executive Order vor. Dadurch entsteht ein Flickenteppich, den Reisende kaum durchschauen können, wenn sie von außen kommen.
Das Auswärtige Amt will deutsche Reisende mit seinem Hinweis davor bewahren, unvorbereitet an die US-Grenzen zu gelangen. Die Botschaft ist klar: Nur wer sein Geburtsgeschlecht angibt, erfüllt die formalen Voraussetzungen für ESTA oder Visum. Alle anderen sollten sich unbedingt bei den US-Behörden erkundigen, ob und wie eine Einreise möglich ist.
Wer in Deutschland „X“ oder „divers“ als Geschlechtseintrag hat, steht nun vor der Wahl: Entweder riskiert man eine Ablehnung des Visumantrags, oder man reicht zusätzliche Dokumente ein, die das ursprünglich vermerkte Geschlecht belegen sollen. Diese Vorgehensweise empfinden viele Betroffene als erniedrigend, weil man sich förmlich „rechtfertigen“ muss.
Die US-Botschaft oder die entsprechenden Konsulate sind oft die ersten Anlaufstellen, um Klarheit zu schaffen. Dort kann man vorab fragen, welche Formulare auszufüllen sind, welche Dokumente benötigt werden und ob es eventuell Sonderregelungen gibt. Zwar ist dies kein Garant für eine reibungslose Einreise, erhöht aber zumindest die Chancen, dass man nicht sofort am Flughafen abgewiesen wird.
Das Auswärtige Amt kann zwar beraten und Hinweise geben, hat aber letztlich keinen Einfluss auf die Entscheidungen der US-Behörden. Im Extremfall, wenn man an der Grenze festgehalten wird, kann man die deutsche Botschaft einschalten. Eine Garantie, dass man damit erfolgreich ist, gibt es jedoch nicht.
Wer trotz aller Hürden in die USA reisen möchte oder muss, sollte einige Punkte beachten. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um Stress und potenzielle Zurückweisung an der Grenze zu minimieren.
Wer auf den Formularen etwas anderes angibt als auf der Geburtsurkunde, riskiert handfeste Probleme. Die US-Behörden sind befugt, bei jeglichen Unstimmigkeiten die Einreise zu verweigern oder das Verfahren zu stoppen, bis die Identität geklärt ist.
Schon kleinere Abweichungen im Namen oder Geburtsdatum können zu einem Einreise-Stopp führen. Bei Unklarheiten über das Geschlecht wird die Situation oft noch komplizierter, da Beamte eventuell zusätzliche Dokumente sehen wollen oder eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im schlimmsten Fall kann ein sofortiger Rückflug angeordnet werden.
Wer absichtlich ein falsches Geschlecht angibt, um eventuellen Problemen zu entgehen, macht sich in den Augen der US-Behörden möglicherweise strafbar. Die USA kennen in diesem Bereich sehr strenge Gesetze – Betrug oder Täuschung kann schwerwiegende Konsequenzen bis hin zu Einreiseverboten nach sich ziehen.
Ob die konservative Haltung in den USA von Dauer sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen spielen Wahlen und Gerichtsentscheidungen eine große Rolle, zum anderen kann starker öffentlicher Druck dazu führen, dass einzelne Maßnahmen abgefedert werden. Dennoch bleibt die Lage für Betroffene akut und belastend.
Wenn man von den neuen Vorschriften betroffen ist, gilt es, die Reiseplanung besonders sorgfältig anzugehen.
Die Lage ist komplex: Seit dem 20.01.2025 steht Donald Trump wieder an der Spitze der Vereinigten Staaten und setzt auf eine Politik der binären Geschlechterordnung. Dies hat direkten Einfluss auf die Einreisebestimmungen. Das Auswärtige Amt weist klar darauf hin, dass jetzt ausschließlich die Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ akzeptiert werden – und zwar auf Grundlage des Geburtsgeschlechts. Für Menschen mit abweichenden oder nicht-binären Einträgen ist das ein gewaltiges Hindernis. Wer dennoch in die USA reisen muss oder möchte, sollte sich besonders gründlich vorbereiten, Dokumente zusammenstellen und eventuell eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.