Fehler im ESTA Antrag können schwerwiegende Folgen haben: Es droht nicht nur die Ablehnung der Einreisegenehmigung, sondern im schlimmsten Fall auch eine lebenslange Sperre für die visumfreie Einreise in die USA. Wir erklären die häufigsten Probleme beim ESTA Antrag und wie Sie sie vermeiden können.
Bei der Angabe von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen kommt es auf der ESTA-Webseite der offiziellen US-Behörden häufig zu Fehlermeldungen. Sowohl technische als auch organisatorische Hürden können den Antragsprozess blockieren.
Durch den automatischen Datencheck kann es passieren, dass korrekte Daten als fehlerhaft eingestuft werden und Sie deshalb den ESTA Antrag nicht fortsetzen können. Prüfen Sie in diesem Fall erneut Ihre Angaben und klicken Sie am Ende der Seite erneut auf „Weiter“. Wenn danach ein Hinweis erscheint, in dem Sie per Kontrollkästchen die Korrektheit Ihrer Angaben bestätigen können, dürfen Sie Ihren ESTA Antrag fortsetzen.
Neben den fehlerbehafteten Datenchecks durch die US-Regierung gehören selbstgemachte Fehler, technische Hürden auf Seiten der Antragsteller und organisatorische Probleme wie z. B. das Einhalten von Fristen und die Zahlung der ESTA-Gebühren zu den häufigsten Problemen beim ESTA Antrag .
ESTA-Probleme, die durch den Antragsteller selbst verursacht werden, sind häufig:
ESTA-Probleme, die durch die technische Ausrüstung des Antragstellers verursacht werden, sind häufig:
ESTA-Probleme organisatorischer Natur sind häufig:
Wenn Sie diese und andere Fehler in Ihrem ESTA Antrag vermeiden wollen, dann können Sie Ihren Antrag über ESTA-online.org stellen. Die USA-Experten überprüfen Ihre Angaben dann persönlich und besprechen eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihnen, bevor Ihre Daten an die US-Behörden übermittelt werden.
Sollte Ihnen eine im ESTA Antrag geforderte Information nicht bekannt sein, haben Sie bei den folgenden Pflichtfeldern die Möglichkeit, mit „UNKNOWN” (deutsch für „unbekannt") zu antworten:
In Pflichtfeldern für Nummern, für die Sie keine Inhalte haben, tragen Sie bitte immer „00” ein. Dies betrifft folgende Nummernfelder:
Der ESTA Antrag gilt erst als übermittelt, wenn die Zahlung der ESTA Gebühr erfolgreich bei den US-Behörden eingegangen ist. Probleme bei der Zahlung können deshalb zur Folge haben, dass Ihr Antrag gar nicht erst bearbeitet wird.
Auf der offiziellen Webseite der US-Behörden haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Kreditkarte oder mit PayPal zu bezahlen. Hierbei kann es zu unterschiedlichen Problemen kommen, die zu einem Zahlungsabbruch führen.
Wenn das Bezahlen Ihres ESTA Antrags mit Paypal nicht möglich ist, dann kann dies verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten gehören:
Wenn Sie beim ESTA Antrag Probleme mit der Kreditkartenzahlung haben, dann kann dies folgende Ursachen haben:
Wenn die ESTA-Zahlung nicht möglich ist, müssen Sie das Antragsverfahren neu starten. Leider ist eine nachträgliche Bezahlung nach Abschluss Ihres ESTA Antrags nicht möglich.
Um Probleme beim Bezahlen des ESTA Antrags zu vermeiden, können Sie den Antrag über ESTA-online.org stellen. Dort haben Sie neben der Zahlung mit Kreditkarte und PayPal zusätzlich die Möglichkeit, per Eps, iDEAL, Apple Pay und Klarna zu bezahlen.
Sollten Sie Ihren ESTA-Antrag auf der Webseite der offiziellen US-Behörde stellen, müssen Sie Ihren ESTA-Status selbstständig abrufen.
Für die Abfrage haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen der Angabe folgender Daten zu entscheiden:
Sollten Sie Ihre ESTA-Antragsnummer also vergessen oder verloren haben, können Sie Ihren ESTA-Status bzw. die Gültigkeit Ihrer ESTA trotzdem noch problemlos abrufen. Für Kunden von esta-online.org übernehmen wir die Statusabfrage und versenden das Ergebnis des ESTA-Antrags zusätzlich noch als PDF via E-Mail.
Reisen in die USA sind seit der Einführung der elektronischen Reisegenehmigung ESTA kinderleicht geworden, denn Sie müssen jetzt für Ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten kein Visum mehr beantragen. Trotzdem müssen Sie sich an einige Regeln halten, um keine ESTA-Probleme bei der Einreise zu bekommen.
Die Einreise in die USA mit ESTA ist nur möglich, wenn Sie im Besitz eines Rück- bzw. Weiterreisetickets sind. Sollten Sie eine ESTA-Genehmigung besitzen, aber bisher nur den Hinflug gebucht haben, werden Sie vermutlich nicht in die USA fliegen dürfen.
Der Grund: Ihr Rück- oder Weiterreiseticket ist der Nachweis dafür, dass Sie die USA nach dem Ende Ihres Urlaubs oder Ihrer Geschäftsreise wieder verlassen (und nicht etwa illegal in den USA leben oder arbeiten) wollen.
Da Ihre ESTA an Ihren Reisepass gebunden ist, verliert die Einreisegenehmigung umgehend ihre Gültigkeit, sobald Sie Ihren Reisepass als gestohlen oder verloren gemeldet haben. Selbst wenn Sie Ihren Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden sollten, so können Sie damit nicht mehr in die USA einreisen.
Sie müssten in dieser Situation sowohl einen neuen Reisepass als auch eine neue ESTA beantragen, um sich wieder für die visumfreie Einreise zu qualifizieren. Alternativ könnten Sie über das Bürgeramt den Reisepass wieder als „gefunden” melden, doch dabei handelt es sich in der Regel um einen komplizierten und zeitintensiven Prozess, der Ihnen außerdem keine Einreise in die USA garantieren kann.
Die USA stuft die folgenden Länder als problematisch ein:
Sollten Sie nach dem 1. März 2011 in den Iran, Irak, Jemen, Sudan, nach Somalia, Nordkorea, Libyen oder Syrien bzw. seit dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sein, qualifizieren Sie sich nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA mit ESTA und müssen ein US-Visum beantragen.
Auch bereits genehmigte ESTA verlieren umgehend die Gültigkeit, sobald Sie eines der als problematisch eingestuften Länder besuchen.
Sollte Ihnen ein Fehler auffallen, nachdem Ihre ESTA bereits genehmigt wurde, dann müssen Sie einen neuen ESTA Antrag stellen, bevor Sie in die USA einreisen.
Als Kunde von ESTA-Online.org helfen wir Ihnen in dieser Situation gern weiter und übernehmen sowohl die Korrespondenz mit der CBP (United States Customs and Border Protection) als auch die Korrektur des Antrags, wenn möglich.
In einer bereits genehmigten ESTA kann lediglich die E-Mail-Adresse sowie die erste Aufenthaltsadresse in den USA nachträglich angepasst werden.
Für die Korrektur aller anderen Daten außer E-Mail-Adresse und Wohnadresse in den USA müssen Sie eine neue ESTA beantragen. Sie werden dann einen Hinweis erhalten, dass für die angegebene Reisepassnummer bereits eine ESTA besteht und werden gefragt, ob Sie trotzdem fortfahren möchten. Dies müssen Sie bestätigen und überschreiben so den fehlerhaften Antrag.
Haben Sie eine der neun Sicherheitsfragen aus Versehen falsch beantwortet, dann gibt es keine Möglichkeit mehr, dies zu korrigieren. Sie werden bei einer „Ja”-Antwort in den ESTA Sicherheitsfragen automatisch von der visumfreien Einreise mit ESTA ausgeschlossen und müssen für zukünftige Reisen in die USA ein Visum beantragen.
Es gibt zahlreiche Gründe für eine ESTA-Ablehnung. Die US-Behörden teilen Ihnen diese jedoch leider nicht mit, so dass Sie nicht erfahren werden, was genau die Ablehnung verursacht hat. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie nicht mehr in die USA einreisen dürfen.
Im Fall einer ESTA-Ablehnung haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Bei einer Ablehnung zahlen Sie nur einen Teil der Kosten für Ihren ESTA Antrag.
Sollte Ihnen jemals die Erteilung eines US-Visums verwehrt worden sein, qualifizieren Sie sich nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA.
Im ESTA Antrag werden Sie im Rahmen der Sicherheitsfragen explizit danach gefragt, ob in der Vergangenheit bereits ein Visumantrag von Ihnen abgelehnt wurde. Sobald Sie diese Frage mit „Ja" beantworten, wird auch Ihre ESTA abgelehnt.
Auch rückwirkend ist dies der Fall: Sollten Sie eine gültige ESTA-Genehmigung haben und im Nachhinein wird ein Visumantrag von Ihnen abgelehnt (der Grund ist dabei nicht entscheidend), verliert Ihre ESTA automatisch auch ihre Gültigkeit.
Wir empfehlen trotzdem dringend, im ESTA Antrag stets wahrheitsgemäß zu antworten, denn bei absichtlichen Falschangaben drohen mehrjährige Einreisesperren sowie eine strafrechtliche Verfolgung.